RÜCKGABERECHT


Bei einer Bestellung direkt über den Onlineshop haben Sie das Recht 14 Tage ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird.

WIDERRUF- UND RÜCKGABERECHT


Das Rücktrittsrecht gilt nur für den Internethandel (Bestellung direkt über den Onlineshop). Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, muss von Megaparkett ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben werden. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware ein Teil fehlt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Ihren Lasten. Diese können je nach Materialmenge mehrere hundert CHF betragen – z.B. kostet eine Palette Parkett mit rund 90 m² ca. 500.- CHF (Stand Jänner 2024).  Bitte berücksichtigen Sie auch, dass das Rücktrittsrecht bei Waren entfällt, die speziell für den Kunden angefertigt wurden (z.B. Stufen, Bestellware) sowie bei preislich reduzierten und zeitlich beschränkten Sonderangeboten. Das Rücktrittsrecht muss weiters bei alle 2. Wahl Böden entfallen.

WAS IST BEI TRANSPORTSCHÄDEN ZU TUN?


Bitte überprüfen Sie sofort bei Erhalt der Ware diese auf offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehl- oder Falschmengen und vermerken Sie dies schriftlich am Lieferschein bzw. Frachtbrief. Sind keine offensichtlichen Mängel vorhanden sollten Sie die Übernahme der Ware mit folgenden Satz bestätigen: "Warenannahme nur unter Vorbehalt. Überprüfung der Ware auf Transportschäden nicht möglich." Ansonsten kann die Spedition keine Haftung für den Schaden übernehmen

KOSTENLOSER TAUSCH BEI FEHLERHAFTER WARE


Wir gehen nicht davon aus, aber sollte es einmal vorkommen beachten Sie bitte, dass kein fehlerhaftes Material verlegt wird. Gerechtfertigt beanstandete Waren werden von uns innerhalb einer angemessenen Frist natürlich kostenlos ausgetauscht. Eine nachträgliche Vergütung für bereits schadhaft verlegte Böden müssen wir leider ausdrücklich ausschließen. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall so rasch wie möglich mit uns Kontakt auf. Und bitte beachten Sie, dass bei 2. Wahl Böden (z.B. Secunda von Weitzer Parkett) Retournahmen ausgeschlossen sind. Es wird bei diesen Böden auch keine Gewährleistung seitens Hersteller übernommen.

Weitere ausführliche rechtliche Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGBs.